Fischereischeinlehrgang
Um einen Angelschein für unser Pachtgewässer
bekommen zu können, muß ein gültiger Fischereischein vorgelegt werden. Dieser
Fischereischein kann im Rahmen eines Fischereischeinlehrgangs erworben werden.
Das Mindestalter beträgt 11 Jahre - in Ausnahmefällen werden auch 10jährige
zugelassen.
Der Fischereischeinlehrgang (aktuelle Lehrgangsangebote finden Sie am
Ende dieser Seite) umfaßt i.d.R. 15 Unterrichtsstunden aufgeteilt auf 3 Tage als Chrash-Kurs,
der mit einer theoretischen Prüfung abschließt. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde
(bei uns das Amt Fockbek) den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort
ca. 80-90 Euro
(Jugendliche 60 bis 70 Euro). In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten.
Der Lehrgang umfaßt folgende Themenbereiche:
Allgemeine Fischkunde
Aufbau des Fischkörpers, seiner Organe,
Bedeutung des Alters und Geschlechtsbestimmung, Sinnesorgane der Fische und ihre
praktische Nutzanwendung.
Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern
vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen
Lebensweisen.
Hege- und Gewässerkunde
Natur- und Umweltschutz
Das Erkennen möglicher Störungen, die Ausübung des waidgerechten Fischfanges,
die Möglichkeiten zur Förderung eines artenreichen Fischbestandes und der im und
am Gewässer lebenden Tiere, Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen
Fischarten durch Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopen.
Gerätekunde
Grundsätzliche Kenntnisse über das Angeln: Erlaubte und nicht erlaubte
Fanggeräte und Fangmethoden, richtige waidgerechte Zusammenstellung des
Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in
unseren Gewässern, Unterrichtung in der praktischen Handhabung der
Fischereigeräte.
Fischerei- und Tierschutzrecht
Rechtliche Bestimmungen: Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur
Fisch, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparung unnötiger Schmerzen und
Leiden; hierzu gehören die Lebensansprüche der Fische und anderer zum Lebensraum
Gewässer gehörender Tiere und deren natürliche Lebensgewohnheiten,, Inhalt des Fischereirechtes und Arten der
Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein), Vorschriften bei der
Ausübung des Fischereirechtes (Staatlicher Fischereischein, gesetzliche und
vereinsbedingte Schonzeiten, Schongebiete und Mindestmaße, Uferbetretungsrecht,
Tages- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene
Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden,
Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der BiFO
und KüFO des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
In den folgenden Fenstern werden Ihnen die aktuellen Lehrgangsangebote des LAV-SH angezeigt...