Fischereischeinlehrgang

Um einen Angelschein für unser Pachtgewässer bekommen zu können, muß ein gültiger Fischereischein vorgelegt werden. Dieser Fischereischein kann im Rahmen eines Fischereischeinlehrgangs erworben werden. Das Mindestalter beträgt 11 Jahre - in Ausnahmefällen werden auch 10jährige zugelassen.
Der Fischereischeinlehrgang (aktuelle Lehrgangsangebote finden Sie am Ende dieser Seite bzw. hier ) umfaßt entweder 15 Ausbildungseinheiten a' 2 Stunden oder wird an 3 Tagen als Chrash-Kurs durchgeführt. Beide Formen schließen mit einer theoretischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde (bei uns das Amt Hohner Harde) den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 60 bis 70 Euro (Jugendliche 40 bis 50 Euro). In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten.

Der Lehrgang umfaßt folgende Themenbereiche:

Allgemeine Fischkunde
Aufbau des Fischkörpers, seiner Organe, Bedeutung des Alters und Geschlechtsbestimmung, Sinnesorgane der Fische und ihre praktische Nutzanwendung.

Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.

Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische: Unterschiedliche Zusammenstellung, Fruchtbarkeit und Strömung des Wassers, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse. Unterscheidung und Bedeutung der Wasserpflanzen, der Tierwelt im und am Wasser. Die verschiedenen Gewässertypen für die einzelnen Fischarten. Fischhege und Gewässerpflege: Besatzmaßnahmen, Fangstatistiken ihre außerordentliche Bedeutung), Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Abwasserverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Fangregelungen.

Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur Fisch, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparung unnötiger Schmerzen und Leiden; hierzu gehören die Lebensansprüche der Fische und anderer zum Lebensraum Gewässer gehörender Tiere und deren natürliche Lebensgewohnheiten, das Erkennen möglicher Störungen, die Ausübung des waidgerechten Fischfanges, die Möglichkeiten zur Förderung eines artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden Tiere, Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopen.

Gerätekunde
Grundsätzliche Kenntnisse über das Angeln: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtige waidgerechte Zusammenstellung des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern, Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.

Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes und Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein), Vorschriften bei der Ausübung des Fischereirechtes (Staatlicher Fischereischein, gesetzliche und vereinsbedingte Schonzeiten, Schongebiete und Mindestmaße, Uferbetretungsrecht, Tages- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der BiFO und KüFO des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

In den folgenden Fenstern werden Ihnen die aktuellen Lehrgangsangebote der Kreise Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde eingeblendet.

Rendsburg-Eckernförde

Dithmarschen